VERKEHRSZEICHEN – VERTIKAL
Verkehrszeichen
Verkehrszeichen werden nach der Dienstvorschrift über Verkehrszeichen, Signalisation und Ausrüstung an der Straße, hergestellt, nach NN 33/2005 und NN 155/2005, und für ihre Ausarbeitung werden die besten und atestierten Materialien genutzt.
- als Standard wird genutzt 3M retroreflektierte Engineer grade, High intensity und Diamond grade selbstklebende Folie (I. II. und III. Generation) mit 7- und 10-jähriger Garantie des Herstellers auf reflektierende Eigenschaften
- Untergrund des Verkehrszeichens wird aus Aluminiumblech mit der Dicke von 2 oder 3 mm ausgearbeitet, mit zweifach umwickelten Rand und mit lakkiertem Hintergrund in grau
- Träger sind Stahlröhre, geschützt von Korrosion mit der Technick des heißen zinkens mit dem Durchmesser 60,3 mm oder durch Dreifuß (für vorläufige Regulierung des Verkehrs)
Technische Bedingungen:
Ausarbeitung der Verkehrszeichen
Verkehrszeichen mit ihrer Eigenschaft, Bedeutung, Form, Farbe, Größe und Art der Aufstellung, müssen im Einklang mit den gültigen Gesetzvorschriften sein (NN Dienstvorschrift 33/2005 und 155/2005) und HR-Normen:
EN 12899-1,
EN 12899-2,
EN 12996,
EN 12352,
EN 12368,
EN 12675,
EN 1436,
EN 1463,
EN 1790,
EN 1871.
Verkehrszeichen größerer Dimenssion, dessen Fläche mehr als 2 m2 beträgt, werden aus mehr Segmenten ausgearbeitet, und werden direkt am Aufstellungsort in eine Einheit verbunden.
Festigung der Verkehrszeichen
Festigung von Verkehrszeichen muß so vorgenommen werden, daß man an der Vorderseite keine sichtliche Festigung sieht. Festigungelemente müßen so gemacht werden, daß sich der Verkehrszeichen nicht um das Stahlrohr dreht. Schrauben müßen gegen Selbstaufschraubung gesichert sein. Verkehrszeichen werden an die Säule so gefestigt, welche aus Fe Röhre ausgearbeitet sind, und geschützt gegen Korrosion- durch das Vorgang des heissesn zinkens oder an der Alusäule.
Verkehrszeichen größerer Dimension wie Straßentafeln, werden mit Hilfe der Montagenelemente an dem Aluminium „I“ Trägern. Anzahl der Träger hängt von der Fläche des Verkehrszeichens ab, und beträgt:
- Fläche des Verkehrszeichens bis 8 m2 auf 2 Trägern IP A1 180 mm
- Fläche des Verkehrszeichens von 8 m2 bis 15 m2 auf 3 Trägern IP A1 180 mm oder 2 Trägern IP A1 240 mm.
Aufstellung von Verkehrszeichen – werden in das Betonfundament eingebaut, minimale Qualität des Betons C 20/25 (MB 25), gestaltet als einsäumende Pyramide, dessen Seiten des unteren Quadrates 30 cm und des oberen Quadrates 20 cm sind. Bei der Aufstellung, das Verkehrszeichen wird um 3-5 Grad umgedreht im Gegensatz zu der Achse vom Verkehrsweg, um die intensive Reflexion zu vermeiden, den Kontrast vom Zeichen zu verringern, und dem Hintergrund, die beleuchtet ist. Auf dem gleichen Pfahl/Säule dürfen nicht mehr als zwei Verkehrszeichen aufgestellt werden.